Forderungen der DBB-Tarifunion | Tarifabschluss vom 28. März 2015 |
Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent, mindestens 175 Euro monatlich |
Ab 1. März 2015 Erhöhung der Entgelte um 2,1 % Ab 1. März 2016 weitere Erhöhung der Entgelt um 2,3 %, mindestens 75 € Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung der Tabellenentgelte um insgesamt 4,83 % |
Erhöhung der Entgelte für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten um 100 € | Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikanten-entgelte ab 1. März 2015 um 30 € und ab 1. März 2016 um weitere 30 €. |
30 Tage Urlaub für Auszubildende | 28 Tage Urlaub für Auszubildende und neu eingestellte Praktikantinnen und Praktikanten |
VBL – keine Rentenkürzung |
Kein Eingriff in das Leistungsrecht! VBL-West: Neben dem Arbeitnehmer-beitrag von derzeit 1,41 % wird ein zusätzlicher Arbeitnehmer-beitrag zur Umlage von 0,2 % ab 1. Juli 2015, von 0,3 % ab 1. Juli 2016 und von 0,4 % ab 1. Juli 2017 erhoben. VBL-Ost: Der Arbeitnehmerbeitrag zur Kapitaldeckung von derzeit 2,0 % wird - ab 1. Juli 2015 auf 2,75 Prozent, - ab 1. Juli 2016 auf 3,50 Prozent - ab 1. Juli 2017 auf 4,25 Prozent erhöht. |
Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an die Jahressonderzahlung West | Anhebung der Jahressonderzahlung Ost in fünf gleichen Schritten auf 100 Prozent der Jahres-sonderzahlung West für alle Beschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten/-innen |
Ausschluss sachgrundloser Befristungen | Sobald die Ergebnisse der von dbb, ver.di und dem Bund in Auftrag gegebenen Untersuchung zu befristeten Arbeitsverhältnissen vorliegen, werden die Tarifvertragsparteien ihre Gespräche fortsetzen und erkannten Handlungsbedarf gegebenenfalls auch vor der nächsten Tarifrunde umsetzen. |
Eingruppierung der Lehrer nach einer Lehrerentgeltordnung |
Um die Verhandlungen über die Entgeltordnung für Lehrkräfte auf Basis des TdL-Modells (Fassung 26. Februar 2015/Stand 17. März 2015) in der laufenden Einkommensrunde zum Abschluss zu bringen, einigen sich die TdL und dbb beamtenbund und tarif-union hinsichtlich der geforderten „Parallel-Tabelle“ (Forderung Nr. 1 der Anlage 2 zur Nieder-schrift vom 3. Februar 2015) auf ein Annäherungs-verfahren. Mit dem Annäherungsverfahren wird die bestehen-de Entgeltdifferenz zur „Parallel-Tabelle“ zunächst durch Zulagen (Angleichungszulage) schrittweise reduziert. Der letzte Schritt einer Erhöhung der Zulage wird durch die Eingruppierung nach der „Parallel-Tabelle“ vollzogen. |
Tarifpflege | Es werden regelmäßig Gespräche zur Fort-entwicklung des Tarifrechts geführt |
Tarifpolitik
Einkommensrunde 2015 - Ergebnisse im Überblick | 2015-03-31
- Details