Allgem. Rechtsfragen
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Grundlage für das „Fotokopieren in Schulen“ ist die entsprechende Vereinbarung zwischen den Ländern und den Rechteinhabern. Danach ist es Lehrkräften auch weiterhin gestattet, Kopien für den Unterrichtsgebrauch zu fertigen, aber nur in einem ganz bestimmten Umfang.
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Der Verband Bildungsmedien hat gemeinsam mit der KMK eine Informationsbroschüre "Fotokopieren und Server-Speicherungen in der Schule" herausgegeben
Diese Broschüre kann kostenfrei unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt oder unter www.schulbuchkopie.de heruntergeladen werden.
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Tausende Sachsen können auf die nachträgliche Anerkennung ihres Diplom-Abschlusses hoffen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat im Januar eine Regelung für Absolventen von Fach- und Ingenieurschulen der DDR aufgehoben.
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