Rechtsschutz richtig beantragen – so geht‘s

Mitglieder des LVBS genießen umfangreichen Rechtsschutz in dienstlichen Angelegenheiten. Um den rechtlichen Beistand einzufordern sind allerdings ein paar Dinge zu beachten.

dbb Beamtenbund und Tarifunion bietet für die Mitglieder des LVBS eine kostenlose juristische Beratung in Arbeitsrechtsangelegenheiten an. Die Beratung wird durch die Geschäftsstelle des sbb Beamtenbund und Tarifunion Sachsen organisiert.

Ist es absehbar, dass zwischen Ihnen und dem Dienstherrn ein Konflikt besteht und Sie den juristischen Beistand benötigen, verfahren Sie wie folgt:

  1. Laden Sie sich von der Homepage des LVBS aus der Rubrik SERVICE - Rechtsecke den Antrag auf Rechtsschutz herunter.
  2. Senden Sie diesen vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle des LVBS.

Der vom Landesvorstand des LVBS bestätigte Antrag wird an das dbb-Dienstleistungszentrum weitergeleitet und dieses setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Hinweis:

Bitte beachten Sie: Es ist aus formellen Gründen nicht möglich einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und dessen Kosten dem Verband in Rechnung zu stellen.

Nachfolgend geben wir Ihnen die Rechtsschutzordnung des DBB im Originallaut zur Kenntnis.

Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2018/rahmenrechtsschutzordnung_2018.pdf, abgerufen am 27.10.2022

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