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Anschlag auf die Eingruppierung abgewehrt - deutliche Verbesserung für Pflegekräfte
„Den Anschlag auf die Eingruppierung der Beschäftigten konnten wir abwehren“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder.
„Das war eine harte Auseinandersetzung“, so der dbb Chef am 29. November 2021 in Potsdam weiter. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) habe zuvor über drei Verhandlungsrunden hinweg jede Einigungsmöglichkeit mit ihrer Forderung, über den Arbeitsvorgang die Eingruppierung aller Kolleginnen und Kollegen strukturell zu verschlechtern, blockiert. „Diesen Knoten konnten wir heute endlich durchschlagen. Da die TdL in der Sache ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht klagt, warten wir diese Entscheidung ab und sprechen dann gegebenenfalls über die nötigen Konsequenzen. Darauf hätten wir uns allerdings auch schon viel früher einigen können.“
Mit 2,8 Prozent auf 24 Monate wurde im linearen Bereich das Maximum rausgeholt und auch die steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro sei ein real spürbarer Erfolg so der dbb Chef. „Ich sage aber auch: Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr. Wir wissen das. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Und in Sonntagsreden wird das auch von jedem Ministerpräsidenten und jeder Ministerpräsidentin bestätigt. Am Verhandlungstisch in Potsdam ist den Arbeitgebenden diese Erkenntnis aber abhandengekommen.“
„Einzig im Krankenhausbereich hat die TdL sich auf einige notwendige und überfällige Verbesserungen eingelassen“, ergänzte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik. „Dort kommt es für die Kolleginnen und Kollegen, die ganz besonderen Belastungen ausgesetzt sind, zu substantiellen Einkommensverbesserungen. Das ist ein wichtiges Signal, sowohl mit Blick auf die sich darin ausdrückende Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der Pflege insgesamt.“
Zentrale Ergebnisse:
- 1300 Euro Corona-Sonderzahlung (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022);
- 2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022).;
- Erhöhung der Pflegezulage von 125 auf 140 Euro, der Infektionszulage von 90 auf 150 Euro, der Intensivzulage von 90 auf 150 Euro, der Schichtzulage von 40 auf 60 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 150 Euro (alles zum 1.1.2022); Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung und eine Entgelterhöhung zw. 50 und 70 Euro;
- Vertragslaufzeit 24 Monate.
>>> Mehr Informationen unter www.dbb.de
Quelle: Anschlag auf die Eingruppierung abgewehrt - deutliche Verbesserung für Pflegekräfte (dbb.de)
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Der LVBS hat sich, bedingt durch die steigenden Infektionszahlen, direkt an den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und weitere Staatsminister der sächsischen Koalition gewandt und Unterstützung bei den Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2021 eingefordert.
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BvLB, Bundesverband der Berufsschullehrkräfte und LVBS, der Berufsschullehrerverband Sachsens demonstrieren gegen die Verweigerungshaltung der Tarifgemeinschaft der Länder(TdL) bei den Tarifverhandlungen
Am 08.10.2020 fand die erste Runde in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder statt. Die Befürchtungen von Ulrich Silberbach, dem Verhandlungsführer der dbb und tarifunion und den Mitgliedern der Bundestarifkommission haben sich bestätigt: Die TdL hat eine Blockadehaltung eingenommen.
5% mehr Lohn von den Gewerkschaften gefordert, ist ein vollkommen angemessener Zuwachs bei Berücksichtigung des Inflationsausgleichs. Und der Mindestbetrag von 150€ und 300€ im Gesundheitswesen werden als illusorische Forderungen der Gewerkschaften abgekanzelt. Ein Angebot der TdL Fehlanzeige. Dabei wäre gerade jetzt der richtige Zeitpunkt die die jahrelange „Tradition“ sich seitens der Arbeitgeber zu zieren und erst in der letzten Runde der Verhandlungen auf Biegen und Brechen einen Abschluss zu erzeugen, aufzugeben und endlich angemessen und würdigend ein verhandlungsfähiges Angebot seitens der Arbeitgeber vorzulegen oder aber sofort das Angebot der Gewerkschaften zu verhandeln.
Als zweiten Punkt muss festgestellt werden, dass die Arbeitgeber an das Geld der Beschäftigten ran wollen. Über die Diskussion zum sogenannten „Arbeitsvorgang“ und dessen Neuausrichtung soll der TvL ausgehebelt werden. Das hätte finanzielle Nachteile für viele Kolleginnen und Kollegen. Und das in einer Zeit, wo so viel über Wertschätzung schwadroniert wurde und der öffentliche Dienst Nachwuchssorgen hat?!
Der Bundesverband der Berufsschullehrkräfte BvLB hat aus diesem Grund nach bekannt werden dieser Situation sofort aufgerufen, frühzeitig und flächendeckend zu protestieren und der TdL zu zeigen, dass der Unmut bei den Berufsschullehrerinnen und –lehrern sehr groß ist.
Für den 14.10.2020 wurde zu bundesweiten coronabedingt dezentralen Demonstrationen aufgerufen. Kleine Gruppen protestierten vor den Berufsschulen für die Ziele der Gewerkschaften und zeigen sich solidarisch mit den Berufsgruppen, denen die TdL ans Geld will.
Der LVBS hat sich in Sachsen an der Aktion beteiligt, unterstützt die Forderungen und zeigt sich solidarisch.
Hauptforderungen sind:
- 5% mehr Lohn, mindestens 150€, (300€ im Gesundheitswesen), .
- Solidarität mit den Beamten - keine Änderung am „Arbeitsvorgang“
- stufengleiche Höhergruppierung
Der LVBS hat sich im Vorfeld aktiv in die Forderungsfindung eingebracht. Für die sächsischen Berufsschullehrer arbeitet Jürgen Fischer, 2. Vorsitzender des LVBS in der BTK mit.
Sehr geehrte Verhandlungsführer der TdL,
zeigen Sie ihr Verantwortungsbewusstsein und untergraben sie nicht die gesellschaftliche Bedeutung des Öffentlichen Dienstes durch Blockade der Verhandlungen!
Missbrauchen sie nicht den Öffentlichen Dienst für Sparmaßnahmen!
Erhalten sie die Arbeitsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes!
Machen und erhalten sie diesen zukunftsfähig!
Legen Sie ein wertschätzendes Angebot vor, um auch künftig gut qualifizierte Fachkräfte in den öffentlichen Dienst zu bekommen und die Beschäftigten zu motivieren und zu entlasten!
Verhandeln sie sofort, sonst wird es ein kalter Herbst!
Wir nehmen keine Art der Gehaltskürzung hin!
Wir werden für unsere Forderungen kämpfen!
Unser Motto für diese Einkommensrunde:
Bildung nur mit uns!
Zukunft nur mit uns!
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Der Tarifabschluss vom März 2019 ist mittlerweile finalisiert. Namentlich wird dieser Prozess als Redaktionsgespräch verstanden und erst nach Zeichnung beginnt die Umsetzung. Mit dem Gehalt vom Juli haben wir die lineare Erhöhung der Tabellenentgelte erhalten. Andere Ergebnisse wie Angleichungszulagen und Gewährung der Garantiebeträge erfolgen erst später. Die Einbehaltung der Beträge nach Streikteilnahme wird mit den Bezügen im August (30.08.2019)
Auf der Vorderseite der Bezügemitteilung (links unten) steht die Anzahl der relevanten Stunden wie folgt ausgewiesen: „nachrichtlich; Nichtgel. Arb-S“ und darunter die Anzahl der nicht geleisteten Stunden; rechts daneben steht der einbehaltene Bruttobetrag. Auf der Rückseite der Bezügemitteilung wird ein Text ausgebracht, dass gemäß Mitteilung der Personal verwaltenden Dienststelle eine Kürzung der Bezüge für nicht geleistete Stunden im Monat Februar erfolgte.
Das Landesamt für Steuern und Finanzen hat den Gewerkschaften ein Berechnungsmodul zur Verfügung gestellt, mit dem für jedes Mitglied der entsprechende Nettobetrag ermittelt werden kann.
Der Streikgeldabzug im August hat dabei keinen Einfluss auf die Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Entgelts, welches die Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist.
Bitte senden Sie für die zügige Erstattung folgende Unterlagen per E-Mail, Fax oder Brief innerhalb von 4 Wochen an die Geschäftsstelle:
- Antrag auf Zahlung von Streikausfallgeld (Formular des Verbandes) » Zum Formular
- die vollständige Bezügemitteilung (alle Seiten), auf der die Kürzung der Bezüge durch den Streik vorgenommen wurden. Häufig erkennbar an der Formulierung "nachrichtlich nichtgel. Arb.-S". Wichtig ist, dass der tatsächliche Nettolohnausfall durch den Streik* ersichtlich ist. Dieser sollte als negativer Auszahlungsbetrag auf Ihrer Bezügemitteilung ausgewiesen sein.
Zusätzlich ist es notwendig, dass Sie auf einer Streikerfassungsliste des LVBS erfasst wurden. Sollte Sie sich nicht auf einer solchen eingetragen haben, werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Dazu ist unbedingt auf dem Antragsformular eine E-Mail-Adresse anzugeben.