Ausschuss Bildungspolitik
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BvLB kritisiert praxisferne Empfehlungen der KMK zurBekämpfung des Lehrkräftemangels
Der BvLB reagiert äußerst überrascht auf die Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK (SWK) vom 27. Januar 2023 zum Umgang mit dem akuten Lehrkräftemangel, sind diese doch vorwiegend geeignet, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Lehrkräfte an den beruflichen Schulen weiter zu verschlechtern. Die dort vorgestellten Empfehlungen, wie Anpassung des Ruhestandseintritts, Wegfall der Altersermäßigung, Einschränkung der Teilzeitbeschäftigung, um nur einige zu nennen, konterkarieren die Bemühungen der Kultusministerien der Länder wie auch die des BvLB und seiner Landesverbände, junge Menschen für ein Lehramt an beruflichen Schulen zu gewinnen. „Der mit den SWK-Empfehlungen beabsichtigte Haupteffekt, nämlich die Verbesserung der Unterrichtsversorgung, ist gleichzeitig mit einer Reihe unerwünschter Nebeneffekte verbunden, die zu einer Verschlechterung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen führen. Das Gesamtsystem würde dadurch schwerwiegend und nachhaltig in seiner Arbeitsfähigkeit getroffen, was sich wiederum negativ auf die Unterrichtsqualität und das Arbeitsklima an unseren beruflichen Schulen auswirken würde“, so die beiden BvLB-Bundesvorsitzenden Pankraz Männlein und Sven Mohr unisono.
Der Vorschlag der SWK in deutlich größerem Umfang als bisher Multiprofessionelle Teams (MPT), also Sozialpädagog:innen, Sozialarbeiter:innen, Psycholog:innen, zusätzliche Verwaltungskräfte sowie informationstechnische Mitarbeiter:innen, an den beruflichen Schulen einzusetzen, ist aus Sicht des BvLB zielführend und von daher zu begrüßen. Denn so können Lehrkräfte – im Gegenzug zu ihrer Entlastung durch die MPTs – zusätzlichen Unterricht übernehmen, wodurch in begrenztem Maße dem Lehrkräftemangel entgegengewirkt werden könnte.
Bereits seit vielen Jahren weist der BvLB darauf hin, dass die Unterrichtsversorgung in der beruflichen Bildung in Deutschland je nach Bundesland bei ca. 90 bis 94 Prozent liegt und sich bis 2030 noch weiter verschlechtern wird. Es ist schon bemerkenswert, dass die KMK sich einer Wissenschaftlichen Kommission bedienen muss, um (zu spät) auf lang bekannte Entwicklungen zu reagieren. Was es jetzt braucht, ist ein entschlossenes und wohl durchdachtes Handeln. Die Zeit drängt – der BvLB sieht sich in der Pflicht der Schülerinnen und Schüler.
Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. setzt sich für die Interessen von weit über 120.000 Lehrkräften und ca. 2,4 Millionen Schüler und Schülerinnen ein, die an den berufsbildenden Schulen in Deutschland lehren und lernen.
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BvLB begrüßt die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung der Bundesregierung
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Das LaSuB hat als berechtigten Personenkreis für die Höhergruppierung insgesamt 120 bis 130 Lehrkräfte ermittelt. Die Höhergruppierung erfolgt rückwirkend zum 02. Juni 2021.
Die Umsetzungsstand der Höhergruppierungen bei Ingenieurpädagogen weist zwei Gruppen von Beschäftigten aus.
Gruppe A: Lehrkräfte, die keinen Antrag stellen müssen
Das Verfahren zur Höhergruppierung ist für Lehrkräfte ohne Antragsstellung abgeschlossen. Hier ist zu empfehlen zielgerichtet die Bezügemitteilung zu Lesen. Der Vermerk erscheint in der Spalte der Abrechnungsergebnisse 1. Tarif in der Abkürzung Tar-Grp.
Gruppe B: Lehrkräfte, die einen Antrag stellen müssen
Mit allen antragspflichtigen Personen hat das LaSuB bereits Gespräche geführt. Der Abschluss der Verfahren ist bis zu den Herbstferien anvisiert.
Nachdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Höhergruppierung gezahlte Zulagen wie z.B. die Bindungszulage für ältere Lehrkräfte (in Höhe von 700 € bis zu 800 €/Monat) zu einem finanziellen Nachteil erwachsen können.