Beitragsordnung
Beitragsordnung
§ 1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich für
Vollbeschäftigte Mitglieder
|
10,00 €
|
Teilzeitbeschäftigte Mitglieder
|
10,00 €
|
Mitglieder im Ruhestand
|
5,00 €
|
Mitglieder im Erziehungsurlaub oder Elternzeit
|
5,00 €
|
Referendare
|
2,00 €
|
Studenten
|
1,00 €
|
Fördernde Mitglieder
|
nach Vereinbarung
|
Mitglieder ohne eigenes Einkommen
|
Entsprechend Vorstandsbeschluss
|
§ 2 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum Beginn eines Quartals fällig.
§ 3 Beitragserhebung
Der Mitgliedsbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.
§4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung wurde am 27. November 2009 durch die Vertreterversammlung beschlossen und tritt zum 01. Januar 2010 in Kraft.