Unterzeichnete Inklusionsvereinbarung für Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte im Schuldienst des Freistaates Sachsen
Zum 1. August 2025 ist die neue „Inklusionsvereinbarung für Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte im Schuldienst des Freistaates Sachsen“ in Kraft getreten. Sie ersetzt die Vereinbarung zur „Integration schwerbehinderter Beschäftigter im Schuldienst“ vom 20. Oktober 2003. Zu finden ist die neue Inklusionsvereinbarung auf der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung (in der rechten Menüleiste unter dem Punkt „Rechtsgrundlagen SMK“): https://www.hsbvl.sachsen.de/5645.htm
Die Inklusionsvereinbarung gilt für alle im Schuldienst des Freistaates Sachsen stehenden Beschäftigten mit Behinderungen, damit nicht nur für Lehrkräfte, sondern für das gesamte pädagogische Personal (einschl. Referendarinnen und Referendare, Pädagogische Fachkräfte im Unterricht und Schulassistenzen) als auch das nichtpädagogische Personal (Schulverwaltungsassistenzen) sowie Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst.