Ausschuss Bildungspolitik

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    „So geht sächsisch“ - das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beginnend mit dem Schuljahr 2025/2026 - ein Kommentar zu den Umbaumaßnahmen der Altersermäßigungen

    „Es geht um die Zukunft unserer Kinder und damit um die Zukunft unserer Gesellschaft.“ (Staatsminister Conrad Clemens im Schulleiterbrief)

    Das vorgestellte Maßnahmenpaket des Staatsministers für Kultus soll hier aus gewerkschaftlicher Sicht nur für einen Aspekt kritisch hinterfragt werden. Dabei ist die Ankündigung des Umbaus der Altersermäßigen ein stark diskussionswürdiger Punkt. Hier geht es insbesondere im Hinblick auf die Gruppe der Lehrkräfte, die über 30 Jahre im Dienst sind und in der Vergangenheit bereits erhebliche Belastungen erfahren mussten.

    Historische Belastungen und fehlende Würdigung

    Viele dieser Lehrkräfte wurden in den 1990er Jahren mit einer vorübergehenden Erhöhung des Stundendeputats um zwei Stunden konfrontiert. Diese Mehrbelastung wurde nie ausgeglichen und scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Ebenso wurden zahlreiche Lehrkräfte in den 2000er Jahren in Zwangsteilzeit versetzt, was nicht nur finanzielle Einbußen bedeutete, sondern auch langfristig negative Auswirkungen auf ihre Rentenansprüche hatte. Hinzu kommt, dass für viele Lehrkräfte die zu spät eingeführte Verbeamtung nicht zum Tragen kam und sie daher im Vergleich zu ihren jüngeren Kolleginnen und Kollegen schlechter gestellt sind. Es fehlt jegliche Anerkennung dieser harten Einschnitte in der beruflichen Laufbahn dieser Lehrkräfte, die mit dem Ausreichen einer Zulage für E13 nur beschränkt entgegengewirkt wurde.

    Zusätzliche Verwaltungsaufgaben und unzureichende Entlastung

    Seit Jahrzehnten werden Lehrerinnen und Lehrer zunehmend mit unterrichtsfernen und administrativen Aufgaben gefordert, die ursprünglich nicht zu ihrem Kernbereich gehörten. Dass nun in Aussicht gestellt wird, einzelne administrative Aufgaben von Assistenzkräften übernehmen zu lassen, ist zwar ein richtiger Schritt, jedoch lange überfällig und in Summe nicht ausreichend. Ob Inklusionsberater, Sprachmittler, Praxisberater, IT-Hausmeister - Tätigkeiten die entweder gar nicht stattfinden oder von Lehrkräfte on top gestemmt werden, bleiben unter dem Radar. Eine deutliche Entlastung, die der gestiegenen Schulorganisation und -verwaltung gerecht wird, bleibt aus.

    Altersentlastung ab 63: Ein Placebo?

    Die vorgeschlagene Neuregelung der Altersermäßigung wird als Verbesserung dargestellt, ist jedoch in Wirklichkeit für viele ältere Lehrkräfte eine Verschlechterung. Bisher gab es eine festgelegte Reduktion der Unterrichtsverpflichtung, die nun durch eine gestaffelte und verlagerte Regelung ersetzt wird. Fraglich erscheint auch, ob diese anvisierten Gewinne nicht eher zum Ausstieg mit 63 Jahren führen. Gerade für die Lehrkräfte, die seit Jahrzehnten einer übermäßigen Belastung ausgesetzt sind, ist dies anzunehmen. Stattdessen wäre eine frühzeitige, deutliche Reduktion der Unterrichtsverpflichtung angemessen, um die gesundheitlichen Belastungen präventiv in den letzten Berufsjahren zu kompensieren und eine Chance der Weiterführung der beruflichen Laufbahn nach dem 63 Lebensjahr zu fördern.

    Fehlende Würdigung und langfristige Perspektiven

    Die Botschaft des Kultusministers bleibt in diesem Punkt einseitig: die älteren Lehrerinnen und Lehrer sollen erneut Mehrbelastungen schultern, um den Lehrermangel, der nicht von ihnen zu verantworten ist, zu kompensieren. Dass dieser Lehrermangel hausgemacht ist und durch eine jahrzehntelange verfehlte Personalpolitik in Sachsen entstanden ist, wird zwar mittlerweile offen kommuniziert aber nicht ausreichend reflektiert. Der Appell an den Idealismus der Lehrkräfte wirkt angesichts der realen Belastungen in gewisser Weise zynisch. Lehrinnen und Lehrer haben immer mehr Engagement in ihre Arbeit gelegt und für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler investiert, als sich beispielweise bei Tarifauseinandersetzungen und Warnstreiks der Gewerkschaften für ihre Belange und die Attraktivität der Bezahlung einzusetzen und zu kämpfen. Und es gleicht einem Blick in die Glaskugel, geopolitische Wanderungsbewegungen aus acht lassend, einer aktuell  laufenden Arbeitszeitstudie mit der Ankündigung einer Vorgriffsstunde das Ergebnis bereits vorwegzunehmen. Diese Vorgehensweise ignoriert nicht nur die tatsächlichen Belastungen der Lehrkräfte, sondern untergräbt auch die Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Untersuchungen. Anstatt die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie abzuwarten und dann fundierte Maßnahmen abzuleiten, wird eine einseitige Mehrbelastung angekündigt – ohne Rücksicht auf die ohnehin seit Jahrzehnten steigenden Anforderungen im Schulalltag. Die versprochene "Rückführung der Maßnahmen" bleibt vage und in Anbetracht der sich entwickelnden Schülerzahlen gerade auch an den berufsbildenden Schulen bis 2034 unglaubwürdig.

    Fazit

    Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht keine Lösung des Problems, sondern eine weitere Verschiebung der Last auf die Schultern derjenigen, die bereits jahrzehntelang unter schwierigen Bedingungen gearbeitet haben. Statt erneuter Belastungen braucht es endlich eine nachhaltige Personalplanung, eine deutliche Entlastung erfahrener Lehrkräfte und eine Würdigung der historischen Ungerechtigkeiten. Der LVBS fordert daher eine echte Entlastung der älteren Lehrkräfte, eine gerechte Altersermäßigung und eine langfristige Strategie zur Behebung des Lehrermangels, die nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte ausgetragen wird. Wir haben unseren Vorschlag eingebracht und fordern unter Beibehaltung der aktuellen gültigen Regelungen eine Erweiterung der Altersermäßigung ab dem 64 Lebensjahr auf vier Stunden.

    Dirk Baumbach

    1. Vorsitzender des LVBS Sachsen - Der Berufsschullehrerverband -

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    Entlastungen für ältere Lehrkräfte und Gewährung einer Bindungszulage

    Wiederholt erreichen uns Anfragen zum Thema Entlastung von Lehrkräften und Gewährung einer Bindungszulage. Deshalb hier an dieser Stelle die aktuellen Informationen, um handlungsfähig zu sein, sowie gegebenenfalls selbst aktiv zu werden.

    Entlastungen für ältere Lehrkräfte

    Mit dem Maßnahmenpaket 2016 wurden bereits Aussagen zur Entlastung von älteren Lehrkräften getroffen. So bedarf es beispielsweise bei Abordnung ab Vollendung des 63. Lebensjahres der Zustimmung der Lehrkraft. Ebenso wurde für Beschäftigte über 63 hinsichtlich des Aufgabenbereichs Entlastungen benannt. In diesem Zusammenhang wurden mehrtägige Klassenfahrten, die Entbindung von Klassenleitertätigkeiten erwähnt, aber nicht schriftlich festgehalten. Entsprechend sollte hierzu der Kollege das Gespräch mit der Schulleitung suchen.

    Gewährung einer Bindungszulage

    Mit der Gewährung einer Bindungszulage nach TV-L § 16 Abs. 5 wurde ein monetäres Instrument dem Beschäftigten eröffnet, wenn er beabsichtigt über das 63. Lebensjahr hinaus weiter zu arbeiten. Die Zulage, die jeweils zum 1.8. oder 1.2. gewährt werden kann, bedarf allerdings einiger zwingender Voraussetzungen.

    1. Der Beschäftigte erklärt gegenüber dem Schulleiter, dass er bereit ist, über den frühestmöglichen Renteneintritt (mit 63 Jahren) hinaus zu arbeiten. Er knüpft die Bereitschaft an die Gewährung einer Bindungszulage.

    2. Der Schulleiter unterstützt das Gesuch des Beschäftigten, weil entsprechend an der Schule Bedarf besteht und gibt das Gesprächsprotokoll an das LaSuB weiter.

    3. Die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung einer Bindungszulage obliegt grundsätzlich dem LaSuB in eigener Zuständigkeit. Das LaSuB prüft, ob die Lehrkraft durch Neueinstellung, Abordnung o.Ä. ersetzt werden könnte. Im Regelfall wird, wenn kein Ersatz möglich ist und dringender dienstlicher Bedarf besteht, dem Antrag auf Gewährung der Bindungszulage zugestimmt und der Beschäftigte informiert. 

    Nach dem geltenden Tarifrecht besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Bindungszulage. Tarifliche Möglichkeiten der Durchsetzung einer Bindungszulage scheiden daher aus. Die Gewährung der Bindungszulage ist mit dem Lehrermaßnahmenpaket bis zum 31. 12. 2023 beschlossen.

    Für Rückfragen stehen Ihnen vor Ort die Örtlichen Personalräte als Ansprechpartner zur Verfügung. Weiterhin können Sie sich bei Fragen direkt an uns wenden. Nutzen Sie dazu am besten das Kontaktformular auf unserer Homepage oder schreiben Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

    Genehmigung von Teilzeitanträgen

    Bisher ist das LASuB mit der Genehmigung von Teilzeit relativ moderat umgegangen. Es gab Zeiten, da war Teilzeit ausdrücklich gewünscht. Seit letztem Schuljahr hat hier bedingt durch Lehrermangel und Verbeamtung ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Man beruft sich nun wieder auf die gesetzlichen Bestimmungen, um Teilzeit zu regulieren.
    Auf jeden Fall sollte man den Antrag stellen und ihn auch begründen. Bei gesundheitlichen Problemen muss man nicht ins Detail gehen. Es genügt dabei, auf Ausfallzeiten vor der Teilzeit hinzuweisen und damit zu zeigen, dass die Teilzeit der derzeitigen Belastbarkeit entgegenkommt. Weiterhin gilt es zu brachten, dass sich die Fristen geändert haben.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..


     

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