Im Schulportal wurde unter dem zum obigen Thema ein Schreiben eingestellt. Dieses richtet sich an die Grundschullehrkräfte, deren Höhergruppierung defacto eine neue Eingruppierung und kein Aufstieg ist. Die Regelung des § 17 Abs. 4 TV-L wären dann dazu nicht anzuwenden. Die Rechtsverfahren wurden wohl in Sachsen verloren und stehen nunmehr beim BAG, Verhandlung im Oktober 2023, an.
Insofern bleibt für uns festzuhalten, dass wir darin nicht angesprochen sind. Leider.
Stufengleiche Höhergruppierung bleibt aber nachwievor eine zentrale Forderung des LVBS und muss bei den im Herbst stattfindenden Tarifverhandlungen eine Rolle spielen.