
Liebe junge Mitglieder des LVBS
ich freue mich, Ihnen/Euch heute ein exklusives Angebot unseres Partners bbBank speziell für junge Kolleginnen und Kollegen im Alter von 18-29 Jahren präsentieren zu dürfen.
Bei der Eröffnung eines kostenlosen Girokontos „BBBank – Junges Konto“ gibt es 1 Jahr StudySmarter Premium gratis sowie bis zu 150,- € Startprämie on top. StudySmarter ist eine Lernplattform, die hilft, Lernziele effizient zu erreichen. Mit diesem Zugang profitiert man von zahlreichen Funktionen, darunter digitale Karteikarten, personalisierte Lernpläne und interaktive Lernmaterialien.
Als Mitglied des LVBS erhalten sie sowie ihre Angehörige auch weiterhin ein 50,- € zusätzliches Startguthaben.
Alle Details zu dem Angebot sind hier hinterlegt: StudySmarter - BBBank
Regionalkonferenz, 08.09.2025 > Leipzig (Freistaat Sachsen)
Regionalkonferenz, 02.09.2025 > Köln
Vor den Tarifverhandlungen mit den Ländern diskutiert der dbb mit den Mitgliedern über mögliche Forderungen. Erste Station der Regionalkonferenzen war Köln.
Das Team des BvLB mit den Verhandlungsführern des dbb.
Regionalkonferenz Köln (Nordrhein-Westfalen),
Copyright: Friedhelm Windmüller
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Unterzeichnete Inklusionsvereinbarung für Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte im Schuldienst des Freistaates Sachsen
Zum 1. August 2025 ist die neue „Inklusionsvereinbarung für Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte im Schuldienst des Freistaates Sachsen“ in Kraft getreten. Sie ersetzt die Vereinbarung zur „Integration schwerbehinderter Beschäftigter im Schuldienst“ vom 20. Oktober 2003. Zu finden ist die neue Inklusionsvereinbarung auf der Homepage der Hauptschwerbehindertenvertretung (in der rechten Menüleiste unter dem Punkt „Rechtsgrundlagen SMK“): https://www.hsbvl.sachsen.de/5645.htm
Die Inklusionsvereinbarung gilt für alle im Schuldienst des Freistaates Sachsen stehenden Beschäftigten mit Behinderungen, damit nicht nur für Lehrkräfte, sondern für das gesamte pädagogische Personal (einschl. Referendarinnen und Referendare, Pädagogische Fachkräfte im Unterricht und Schulassistenzen) als auch das nichtpädagogische Personal (Schulverwaltungsassistenzen) sowie Erzieherinnen und Erzieher im Landesdienst.